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   VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09   

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https://dejure.org/2012,54386
VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09 (https://dejure.org/2012,54386)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.05.2012 - 3 K 312/09 (https://dejure.org/2012,54386)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 3 K 312/09 (https://dejure.org/2012,54386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 KAG BB
    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für ein überdurchschnittlich großes Buchgrundstück mit zwei selbstständigen Nutzungen (Hofgrundstück; Ackerflächen) im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Damit hat er (im Ausgangspunkt zutreffend) den wirtschaftlichen Grundstücksbegriff angewendet, den das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg - unabhängig davon, ob der Satzungsgeber dies wie hier in § 4 Abs. 1 S. 4 SBS ausdrücklich so geregelt hat - vorschreibt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -).

    Das kann in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers, denen ein einheitlicher Vorteil durch die Ausbaumaßnahme vermittelt wird, als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 9 S 26.07 -, beide zitiert nach Juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2008 - 9 S 26.07

    Die Überprüfung eines Straßenbaubeitragsbescheids im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Das kann in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers, denen ein einheitlicher Vorteil durch die Ausbaumaßnahme vermittelt wird, als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 9 S 26.07 -, beide zitiert nach Juris).

    Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu entschieden, dass solche Buchgrundstücke im Rahmen der Beitragserhebung "in zwei wirtschaftliche Einheiten zerfallen" (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 9 S 26.07 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks).

  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2011 - 3 K 671/05

    Straßenbaubeitragsrecht; Nutzungsfaktor bei Waldgrundstücken

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Dieser Vorteil liegt vor allem in der Erhöhung der Verkehrssicherheit, die mit einer Verbesserung der Beleuchtung verbunden ist (vgl. das Urteil vom 29. Juni 2011 - 3 K 671/05 -).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Denn auch im letzteren Fall kann zulässigerweise unterstellt werden, dass die Inanspruchnahme der beitragsauslösenden Anlage in einem direkten Verhältnis zur baulichen Nutzung des Grundstücks stehen wird (so auch OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98 -, zitiert nach juris; vgl. zum Streitstand: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 29 Rn. 22 mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Entscheidend ist weder die Parzellierung noch eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2/08 - mit weiteren Nachweisen der ständigen Rechtsprechung, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2008 - 15 A 2568/05

    Ausbaubeitrag: Vergabeverstoß beachtlich?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Diese hängt von den tatsächlichen Umständen wie Lage, Zuschnitt und Größe des Grundstücks und von rechtlichen Gesichtspunkten ab, nämlich von der Zuordnung des Grundstücks zu einem bestimmten Baugebiet und den hierfür festgesetzten Bezugsgrößen für Maß und Art der baulichen Nutzung (OVG Münster, Urteil vom 19. Februar 2008 - 15 A 2568/05 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 10.07.2002 - 6 N 97.2148
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Das Merkmal der "Vorteilsrelevanz" dient nach einer Entscheidung des OVG Lüneburg (Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 N 97.2148 -), die sich der Einzelrichter im vorliegenden Fall zu Eigen macht, dazu,.
  • VGH Hessen, 31.08.1984 - 5 TH 650/84
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
    Dies gilt unabhängig davon, ob zur Begründung der jeweiligen Vorteilslage auf den durch die Nutzungsmöglichkeit gesteigerten Gebrauchswert des Grundstücks im Sinne eines Erschließungsvorteils abgestellt wird (sogenannter "grundstücksbezogener Vorteilsbegriff" entsprechend der Rechtsprechung des OVG Münster und des OVG für das Land Brandenburg, vgl. die Nachweise bei Driehaus, a.a.O., § 29 RN 22), oder ob statt dessen in erster Linie die voraussichtliche Inanspruchnahme der Einrichtung in den Blick genommen wird (sogenannter "anlage- oder nutzungsbezogenen Vorteilsbegriff" entsprechend der Rechtsprechung des VGH Kassel, Beschluss vom 31. August 1984 - 5 TH 650/84 - OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 1987 - 3 A 17/83 -, zitiert nach Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10

    Straßenausbaubeitrag bei einem zweiterschlossenen Hinterliegergrundstück

    23 a) Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein bestimmtes Grundstück in die straßenbaubeitragsrechtliche Veranlagung einzubeziehen ist, ist in Brandenburg der so genannte wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - OVG 9 S 26.07 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 6; siehe dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09).

    30 c) Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten , um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, zitiert nach juris Rn. 55; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 - OVG 9 S 26.08 -, Rn. 13; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 3 K 1083/07 -, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 18; vgl. insgesamt dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de).

  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

    Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein bestimmtes Grundstück in die straßenbaubeitragsrechtliche Veranlagung einzubeziehen ist, ist in Brandenburg der so genannte wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - OVG 9 S 26.07 -, Rn. 6; siehe dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09 -, Rn. 36 ff. jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
    Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein bestimmtes Grundstück in die straßenbaubeitragsrechtliche Veranlagung einzubeziehen ist, ist in Brandenburg der so genannte wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - OVG 9 S 26.07 -, Rn. 6; siehe dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09 -, Rn. 36 ff. jeweils zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.08.2021 - 3 K 1459/15
    Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein bestimmtes Grundstück in die straßenbaubeitragsrechtliche Veranlagung einzubeziehen ist, ist in Brandenburg der so genannte wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - OVG 9 S 26.07 -, Rn. 6; siehe dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09 -, Rn. 36 ff. jeweils zitiert nach juris).
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